Der Bund gewährt Privathaushalten Härtefallhilfen für Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle im Jahr 2022.
Die Antragstellung in Sachsen ist noch bis spätestens zum 20. Oktober 2023 möglich.
Weitere Informationen zu Antragsberechtigungen, Geltungsbereich oder Erstattungshöhe
sowie den Link zur Antragstellung finden Sie hier:
20. Oktober 2022
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